auf der Homepage des
Sportverein Sparkasse KölnBonn e.V.
Wir sind ein Sportverein mit mehr als 700 Mitgliedern, der Sport, Freizeitgestaltung und Teamgeist fördert.
Wir bieten verschiedenste Sportarten in der Region Köln und Bonn an.
Bei Interesse melden Sie sich bei uns.
Wir freuen uns auf jeden Interessenten.
Sportverein Sparkasse KölnBonn e.V.
Corona Virus Update
Die Infektionszahlen in ganz Deutschland sind stark gestiegen. Für alle Bundesländer sind schärfere Regeln erlassen worden, die auch den Breiten- und Amateursport und somit alle Sportvereine betreffen.
Der Sportverein Sparkasse KölnBonn e. V. stellt daher den gesamten Sportbetrieb ab Montag den 02. November 2020 ein. Diese Regelung gilt bis auf weiteres!
Wir hoffen, dass die Maßnahmen greifen und der Sportbetrieb zeitnah wieder geöffnet werden kann. Wir halten Sie auf dem laufenden.
Update 22.02.2021
Infoschreiben Corona SV 22.02.2021
Coronaschutzverordnung ab 22.02.2021
Update 14.02.2021
Infoschreiben Corona SV 14.02.21
Coronaschutzverordnung ab 14.02.2021
Update 25.01.2021
Infoschreiben Corona SV 25.01.
Coronaschutzverordnung ab 25.01.2021
Update 10.01.2020
In der Coronaschutzverordnung NRW vom 07.01.2021, die am 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft tritt, gelten für den Sportbetrieb nach wie vor folgende Regelungen:
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken.
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
- 3. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
- 4. Das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern ist zulässig. Die Stadt Bonn schließt sich dem Verständnis des DOSB über Profisport an, wonach alle Kaderathlet*innen (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 und 2) sowie die 1.-3. Ligen in allen olympischen und nicht-olympischen Sportarten, die vierte Liga im Männerfußball sowie nationale und internationale Sportveranstaltungen an denen professionelle Sportler*innen teilnehmen unter die Definition „Profisport“ fallen. Somit können die Bonner Bundesligamannschaften und die OK-, PK und NK1/NK2-Kaderathleten in den städtischen Sportstätten trainieren.
Update 18.12.2020
2020.12.18 Coronaschutzverordnung
2020.12.21 Quarantaeneverordnung
Update 01.12.2020
Anbei die aktuelle Coronaschutzverordnung und das Infoschreiben.
Infoschreiben Corona SV 01.12.
Update 30.10.2020
Anbei die neue Coronaschutzverordnung mit Anschreiben der Stadt Köln und Anlage.
Diese ist bitte zu lesen und zwingend zu beachten:
201030_anlage_hygiene_zur_coronaschvo
Update 18.10.2020
201016_coronaschvo_ab_17.10.2020
201016_2.aendvo_zur_coronaschvo_vom_30.09.2020
201016_anlage_hygiene_zur_coronaschvo_ab_17.10.2020
201016_bussgeldkatalog_ab_17.10.2020
Update 13.10.2020
201013_CoronaSchVO ab 14.10.2020_Lesefassung
201013_Anlage zur CoronaSchVO ab 14.10.2020_Lesefassung
201012_erlass_ss_15a_coronaschvo
Amtsblatt 76 – 09.10.2020-SN Coronaschutzverordnung
Ergänzung zu Update vom 01.10.2020 – Stadt Bonn
Ergänzung Corona Schutzverordnung Stadt Bonn
Update 01.10.2020
Anlage_zur_coronaschvo_ab_01.10.2020-1
Bußgeldkatalog_ab_01.10.2020-1
Update 16.09.2020
Update 12.08.2020
Update 15.07.2020:
200712_fassung_coronaschvo_ab_15.07.2020
Update 05.06.2020:
Aufgrund der Öffnungen im Breitensport durch das Land NRW, können wir für viele Sportarten, unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung der aktuellen Coronaschutzverordnung, den Sportbetrieb wieder aufnehmen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Spartenleiter*innen.
Update 29.05.2020:
Update zur Corona Schutzverordnung zum 29.05.2020
200529_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020
Update 11.05.2020:
Es geht wieder los, bitte beachten:
Info an Spartenleiter – Öffnung Breitensport (.doc)
Info an Spartenleiter – Öffnung Breitensport (.docx)
Update 04.05.2020:
Coronaschutzverordnung Landeserlass-Sportstättennutzung :
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit heutigem Tag tritt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft, die mit Ablauf des 10. Mai 2020 außer Kraft treten wird.
Nach § 3 der Coronaschutzverordnung NRW ist der Betrieb von Schwimm- und „Spaßbädern“ sowie nach § 4 der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen) weiterhin untersagt.
Ebenfalls weiterhin untersagt sind nach § 12 der Coronaschutzverordnung NRW Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Ferner sind nach § 11 Großveranstaltungen wie z. B. Sportfeste bis zum 31.08.2020 sowie alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bis auf weiteres untersagt.
Am 6. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens gemeinsam erneut bewerten.“
Update 17.04.2020:
Coronaschutzverordnung Landeserlass-Sportstättennutzung :
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Mail vom 13.03.2020 wurden sie vom Sport- und Kulturdezernat darüber informiert, dass zur Eindämmung des Corona-Virus alle städtischen Kultur- und Sporteinrichtungen bis zum 19. April 2020 geschlossen bleiben.
Da die Epidemie noch lange nicht bewältigt ist, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 15.04.2020 beschlossen, dass zur Eindämmung der Corona-Epidemie weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig sind. Aufgrund dieses Beschlusses hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung entsprechend geändert, die am 20.04.2020 in Kraft und mit Ablauf des 03. Mai 2020 außer Kraft treten wird.
Nach § 3 der Coronaschutzverordnung NRW sind der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 03.05.2020 weiterhin untersagt. Ebenfalls untersagt sind der Betrieb von Schwimmbädern, Spaßbädern, Fitness-Studios und Spiel- und Bolzplätzen.
Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens gemeinsam erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.“
Anbei der Link Erlass der Landesregierung vom 16.03.2020:
E-Mail: info-sportverein@sparkasse-koelnbonn.net